Standeskommission lehnt Initiative ab

Die Standeskommission hat einen Bericht über die möglichen Auswirkungen der Umsetzung der Initiative von Rolf Inauen zu Handen des Grossen Rates verabschiedet. Gleichzeitig nimmt sie zur Initiative Stellung: Sie lehnt die Initiative ab und verzichtet auf einen Gegenvorschlag. 

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Ende September 2015 hat Kantonsrichter Rolf Inauen eine Initiative zur Neustrukturierung des Kantons eingereicht. Gemäss dieser sollen die Bezirke im inneren Landesteil aufgehoben werden. Der Bezirk Oberegg würde demgegenüber weiterbestehen. An der Februarsession 2016 hat der Grosse Rat beschlossen, über die Umsetzung der Initiative einen Bericht in Auftrag zu geben.
Die Standeskommission hat den inzwischen ausgearbeiteten Bericht zu Handen des Grossen Rates verabschiedet. Er ist, zusammen mit der Botschaft der Standeskommission, unter www.ai.ch/gr-session abrufbar.
Der Bericht zeigt auf, dass eine Umsetzung der Initiative möglich ist. Der Wechsel wäre aber sehr aufwendig, und in verschiedenen zentralen Bereichen würden sich neue Schwierigkeiten ergeben. Insbesondere die notwendige Neuausrichtung des Steuersystems und der Wegfall des Finanzausgleichs in der heutigen Form würden eine offene Situation bringen.
Die Initiative würde zu einer weitgehenden Aufhebung der Zweistufigkeit in der politischen Struktur des Kantons führen. Die Standeskommission lehnt dies ab. Sie hält eine durchgängig zweistufige Struktur im Kanton insgesamt für stabiler und vorteilhafter. Zudem sind seit 2012 durchaus Anzeichen auszumachen, dass für die Behördenarbeit in den Bezirken wieder mehr Interesse besteht.

Noch entscheidender ist für die Standeskommission aber, dass die Initiative zu früh nach dem Entscheid der Landsgemeinde 2012 über die damalige Strukturvorlage kommt. Die Landsgemeinde 2012 hat die Auffassung der damaligen Gegnerschaft der Vorlage, dass allfällige Strukturänderungen nicht von oben her angeordnet, sondern von unten her wachsen sollen, bestätigt. Sie hat den Bezirken und Schulgemeinden mit dem Fusionsgesetz das notwendige Instrumentarium gegeben, die erforderlichen Strukturanpassungen weitestgehend eigenständig und auf der lokalen Eben anzugehen. Im Zusammenhang mit der damaligen Vorlage wurden auch praktische Möglichkeiten aufgezeigt, wie die Bezirke und Schulgemeinden die Rekrutierung für ihre Behörden verbessern können. Diese Möglichkeiten wurden bisher nicht ausgeschöpft, sodass es nicht angezeigt ist, bereits wieder die Strukturfrage zu stellen.
Das Argument, dass kein kantonaler Entscheid zu fällen ist, solange das bestehende Instrumentarium nicht ausgeschöpft ist, lässt auch einen Gegenvorschlag als nicht richtig erscheinen. Die Standeskommission verzichtet daher auf einen Gegenvorschlag.

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