Zur Delegation von Appenzell Ausserrhoden zählten Kantonsratspräsident Walter Raschle, die 2. Vizekantonspräsidentin, Karin Steffen, sowie der Präsident der Kommission Bau- und Volkswirtschaft, Matthias Tischhauser. Die im Sommer 2023 durch den Kantonsrat einstimmig verabschiedete Standesinitiative, ausgehend einer Motion der Kommission Bau und Volkswirtschaft im Jahr 2020, zielt darauf ab, die Erstellung von Solar- und Kleinwindanlagen ausserhalb der Bauzonen zu erleichtern. Appenzell Ausserrhoden ist als ländlicher von den restriktiven Regelungen im Raumplanungsrecht besonders betroffen.
Die Delegation aus Appenzell Ausserrhoden dankte der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates (UREK-S) für die Möglichkeit, ihre Anliegen im Bundeshaus vortragen zu dürfen. Im Plädoyer betonten die Kantonsratsvertreter, dass die Initiative eingereicht wurde, um die gesetzlichen Ausbauziele im Bereich der erneuerbaren Energien zu erreichen. Dabei wurde die Delegation überzeugt, dass sich die Kommission mit den Forderungen eingehend auseinandergesetzt hatte und die Initiative einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung der nationalen Energiepolitik leisten könne.
Die Mehrheit der Kommission lehnte die Standesinitiative mit der Begründung ab, dass mit der Zustimmung zum Stromgesetz durch das Schweizer Volk am 9. Juni 2024 Teile der Anliegen von Appenzell Ausserrhoden in der Zwischenzeit bereits erfüllt sind. Die Forderungen im Bereich der Kleinwindanlagen wurden von einer starken Kommissionsminderheit anerkannt. Das Geschäft wird in der Wintersession im Ständerat beraten.
Insgesamt handelte es sich für Appenzell Ausserrhoden um die zweite Standesinitiative. Im Jahr 2000 hatte der Kantonsrat zu diesem Instrument gegriffen, um eine Revision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) zu fordern.