Der Überarbeitungsprozess der Spesenverordnung wurde durch ME Advocat Rechtsanwälte, Herisau, begleitet, teilte die Gemeindekanzlei mit. Voraussetzung für eine Genehmigung ist die Erfüllung der Vorgaben der schweizerischen Steuerkonferenz und der kantonalen Steuerverwaltung. Die zuständige kantonale Steuerverwaltung hat die Spesenverordnung genehmigt. Die Geschäftsprüfungskommission hat die Verordnung ebenfalls geprüft und bestätigt sowohl die Gesetzeskonformität als auch die Nachvollziehbarkeit.
Im Wesentlichen wurde die Verordnung mit Regelungen zu den Infrastrukturkosten für Mitarbeitende und Behördenmitglieder ergänzt. Ebenso wurde die langjährige Regelung bezüglich Kommissionsessen aufgenommen. Die weiteren Spesenansätze erfuhren laut Mitteilung keine Änderungen.