Sonderprivatauszug im Reglement verankert

Die evangelisch-reformierte Synode beider Appenzell hat die Einreichung des Sonderprivatauszug im Reglement Anstellung und Besoldung geregelt. Ebenfalls genehmigten die Kirchenparlamentarier den Finanzausgleich und das Geschäftsreglement Synode.

  • Die Synodalen genehmigen den Finanzausgleich 2024 mit grosser Mehrheit. (Bild: zVg / Karin Steffen)

    Die Synodalen genehmigen den Finanzausgleich 2024 mit grosser Mehrheit. (Bild: zVg / Karin Steffen)

An der Synode der Evangelisch-reformierten Landeskirche beider Appenzell genehmigten die Synodalen das Reglement Anstellung und Besoldung in zweiter Lesung. Die Anpassungen aus der ersten Lesung führten zu keinen weiteren Diskussionen, einzig bei der Regelung zum Sonderprivatauszug hatten einzelne Kirchenparlamentarier Klärungsbedarf.

«Die Kirche soll ein Ort sein, in dem sich alle Menschen sicher fühlen und aufgehoben sind. Das gilt besonders für Kinder, alte Menschen und Menschen mit einer Beeinträchtigung», betonte Kirchenratspräsidentin Martina Tapernoux zu Beginn.

Sonderprivatauszug alle fünf Jahre

Der Kirchenrat und die vorberatende Kommission forderten, dass Angestellte der Kirchgemeinden und der Landeskirche alle fünf Jahre einen Sonderprivatauszug einreichen müssen, sofern sie in ihrer Tätigkeit mit Minderjährigen und besonders schutzbedürftigen Personen in Kontakt stehen. Ein Antrag von Renzo Andreani aus Herisau, der forderte, dass alle kirchlichen Angestellten einen Sonderprivatauszug einreichen müssen, fand keine Mehrheit. Kirchenratspräsidentin Martina Tapernoux kündigte an, dass der Kirchenrat zu einem späteren Zeitpunkt eine entsprechende Regelung für Freiwillige im Personalreglement vorlegen werde. Das Reglement wurde mit einer grossen Mehrheit angenommen.

Finanzausgleich genehmigt

Ohne Diskussion genehmigte die Synode zudem die Totalrevision des Geschäftsreglements Synode in zweiter Lesung und den Finanzausgleich 2024. Thomas Gugger als Finanzverantwortlicher erläuterte die Änderungen nach der letztjähren Anpassung des Reglements Finanzausgleich. Demnach wird die ungleiche Steuerkraft teilweise ausgeglichen. Das Umverteilungsvolumen beträgt 260‘000 Franken, was 14 Prozent der überdurchschnittlichen Steuerkraft entspricht. Die Kirchgemeinden Reute-Oberegg und Wald weisen weniger als 500 Mitglieder aus. Gemäss neuem Reglement scheiden diese in sieben Jahren aus dem Finanzausgleich aus. Weniger Finanzausgleich erhalten nebst Reute-Oberegg (minus 15‘000 Franken) und Wald (minus 31‘000 Franken) auch die Kirchgemeinden Hundwil (minus 27‘000 Franken) und Wolfhalden (minus 14‘000 Franken).

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