Sonderbewilligung für Schützenverein Stein-Hundwil

Im Hinblick auf das Kantonalschützenfest im Jahr 2019 hat der Gemeinderat dem Schützenverein Stein-Hundwil eine Sonderbewilligung zur Benützung der Schiessanlage erteilt. Dieses Schützenfest findet im Juni 2019 statt, es werden mehrere tausend Schützen dazu erwartet.

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Aufgrund dieses Schützenfests hat der Kanton sämtliche Schiessanlagen auf deren Tauglichkeit überprüft und festgestellt, dass die Trefferanzeigen knapp 30-jährig sind und es immer mehr zu Ausfällen an den elektronischen Bauteilen kommt. Aufgrund der Bundesgesetzgebung ist die Standortgemeinde für den Unterhalt und die Erneuerung der Schiessanlagen zuständig. Die Kosten für den Ersatz dieser Scheiben von voraussichtlich 71‘000 Franken wurden im Finanzplan für das Jahr 2018 aufgenommen.

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