Aufgrund dieses Schützenfests hat der Kanton sämtliche Schiessanlagen auf deren Tauglichkeit überprüft und festgestellt, dass die Trefferanzeigen knapp 30-jährig sind und es immer mehr zu Ausfällen an den elektronischen Bauteilen kommt. Aufgrund der Bundesgesetzgebung ist die Standortgemeinde für den Unterhalt und die Erneuerung der Schiessanlagen zuständig. Die Kosten für den Ersatz dieser Scheiben von voraussichtlich 71000 Franken wurden im Finanzplan für das Jahr 2018 aufgenommen.