Bisher hat sich Alexander Urbach als Kandidat für den zweiten Wahlgang zur Verfügung gestellt. Tonia Schiftan Kyburz hat Ihre Kandidatur nach dem 1. Wahlgang zurückgezogen.
Stehen im zweiten Wahlgang gleich viele Kandidaten zur Wahl, wie Behördenmitglieder zu wählen sind, so gelten die Personen gem. Art. 39 Abs. 3 des Gesetzes über die politischen Rechte in stiller Wahl als gewählt.
Neue Wahlvorschläge sind jedoch auch zulässig. Ein zweiter Wahlgang wäre dann notwendig, bei welchem das relative Mehr entscheidet