«Schlaflos in Appenzell»: Nachtlärm-Klagen

Bereits mehrere Male sind beim Bezirksrat Klagen von Anwohnern eingegangen, die sich über Nachtlärm beschwert haben, der von Gästen von Gastronomiebetrieben ausgeht, die sich im Freien aufhalten.

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Der Bezirksrat verwarnt jeweils die betroffenen Betriebe und ermahnt sie, die Gäste zur Ruhe anzuhalten oder wieder ins Lokal zu schicken, insbesondere dann, wenn es sich ohnehin um ein Raucherlokal handelt. Gleichzeitig werden dem betroffenen Gastrounternehmer die Konsequenzen bei wiederholten Klagen betreffend Nachtlärms aufgezeigt. Dies könnte eine Verfügung des Bezirksrats zur Erhöhung des eingesetzten Securitypersonals, die Einschränkung der Betriebszeit oder allenfalls der Entzug der Karenzzeit (24.00 bis 02.00 Uhr) sein.

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