Für die künftige, zivile Nutzung der Räume (Jugendunterkunft und Ordnungs-dienst) erfolgt in Absprache mit dem kantonalen Zivilschutzamt ein Rückbau, bzw. eine Änderung der Anlage. Die Kosten für die massvolle Entfernung der nicht mehr benötigten Zivilschutz-Einrichtungen trägt der Bund. Spezifische Änderungskosten für zivile Nutzungsbedürfnisse (Einbau Metall-Flügeltor und Lichtraum-Erweiterung für Ein-/Ausfahrt mit Signal-Anhänger sowie Erstellung eines internen Durchgangs Jugendunterkunft/Zivilschutzräume) gehen zu Lasten des Bezirks.
Appenzell | 04.06.2013 | 09:01 Uhr
BK
Rückbau der Zivilschutzanlage
Der Kanton hat dem Bezirk Appenzell die ausgemusterte Zivilschutzanlage unter der Jugendunterkunft an der Sitterstrasse verkauft.