Im Zusammenhang mit den Sparmassnahmen wurde auch die Einnahmenseite geprüft und unter anderem wurden die Mieteinnahmen der gemeindeeigenen Liegenschaften überarbeitet. In diesem Zusammenhang wurde ein neues einheitliches Dokument «Richtlinien für die Benutzung der Gemeindeeigenen Liegenschaften» inkl. Gebührentarif und Mietvertrag erarbeitete. Diese Dokumente gelten für sämtliche gemeindeeigenen Liegenschaften. Der Gemeinderat hat die Richtlinien, den Gebührentarif und den Mietvertrag per 1. Januar 2014 in Kraft gesetzt.
Waldstatt | 04.02.2014 | 12:46 Uhr
GK
Richtlinien für Gemeinde-Liegenschaften
Der Gemeinderat hat die Richtlinien für die Benutzung der gemeindeeigenen Liegenschaften inkl. neuem Gebührentarif und Mietvertrag genehmigt und per 1. Januar 2014 in Kraft gesetzt.