Revisionsvorlage noch nicht ausgereift

Die Standeskommission begrüsst die Stossrichtung der Revisionsvorlage grundsätzlich. Sie ist allerdings der Meinung, dass die Vorlage noch nicht ausgereift ist, sodass im Vollzug Probleme zu erwarten wären und Rechtsunsicherheiten entstehen könnten.

  • (Symbolbild: Bigstock)

    (Symbolbild: Bigstock)

Der Bund hat eine Vorlage zur Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) und zu Ausführungsbestimmungen für das revidierte Krankenversicherungsgesetz (KVG) ausgearbeitet. Die Vorlage besteht aus zwei Teilen: Zum einen wurden die Ausführungsbestimmungen zur Durchsetzung der Prämienzahlungspflicht angepasst, zum anderen soll das Eidgenössische Departement des Innern die Kompetenz erhalten, die maximalen Rabatte zwischen den Prämienregionen für besondere Versicherungsformen festzulegen.

Wie die Standeskommission mitteilt, begrüsst sie die Vorlage im Grundsatz. Sie ist aber der Auffassung, dass gewisse Ausführungsbestimmungen unklar oder missverständlich sind. Um einen reibungslosen Vollzug zu gewährleisten, müssen verschiedene Punkte noch vertiefter abgeklärt und Bestimmungen neu gefasst werden. Weiter lehnt sie eine neue Regelung ab, gemäss welcher ein Kanton Verlustscheine nur übernehmen kann, wenn er alle Verlustscheine eines Betreibungsdossiers übernimmt. Die Standeskommission fordert, dass die Kantone individuell bestimmen können müssen, ob ein Gläubigerwechsel stattfinden soll.

Der Bund wird aufgefordert, die Vorlage zu überarbeiten und dabei die betroffenen kantonalen Stellen und die Krankenversicherer enger in die Erarbeitung mit einzubeziehen, um zu praxistauglichen Lösungen zu gelangen.

1
3

Weitere Artikel

Schreibe einen Kommentar