Auf ausdrücklichen Antrag des Bezirksrats Schlatt-Haslen hat das Justiz-, Polizei- und Militärdepartement im Oktober 2013 für den Dorfkern von Schlatt eine Tempo-30-Zone verfügt. Dagegen haben zwei betroffene Anwohner sowie 137 Mitunterzeichnende bei der Standeskommission Rekurs erhoben.
Materiell hat die Standeskommission den Rekurs gutgeheissen und die Verfügung des Departements aufgehoben. Die Standeskommission hat im Rahmen ihrer Prüfung festgestellt, dass die in Art. 108 Abs. 2 der Signalisationsverordnung (SSV, SR 741.21) abschliessend aufgezählten Gründe, die eine Herabsetzung der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit zu rechtfertigen vermögen, im Falle der vorgesehenen Tempo-30-Zone in Schlatt nicht erfüllt sind. Das als Grundlage für die Einführung einer Tempo-30-Zone eingeholte Gutachten umschreibt zwar verschiedene Ziele, die mit der angeordneten Verkehrsmassnahme erreicht werden sollen. Diese können aber teilweise auch mit der Einführung einer Tempo-30-Zone nicht erreicht werden. Teilweise lassen sie sich aber auch mit weniger einschneidenden Massnahmen erfüllen. Insgesamt sind die Voraussetzungen für eine Herabsetzung der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit im Dorfkern von Schlatt nicht gegeben.
Schlatt | 19.05.2014 | 08:43 Uhr
Rk
Rekurs gegen Tempo-30-Zone geschützt
Die Tempo-30-Zone in Schlatt kommt nicht; die Standeskommission hat einen entsprechenden Rekurs geschützt.