Der Bezirksrat erteilte die Bewilligung für das Bauprojekt. Den Vorplatz bewilligte er allerdings nicht im vollen Ausmass, einerseits, weil der Betrieb auch mit einem kleineren Vorplatz problemlos möglich ist und andererseits, weil bei frei stehenden Gaden nach appenzellischer Baukultur die Wiese grundsätzlich bis an das Gebäude heranreicht.
Die Bauherrschaft legte Rekurs gegen den Entscheid ein und verlangte, dass die Befestigung des Vorplatzes im vollen Umfang bewilligt wird. Gleichzeitig wurde verlangte, dass der Wander- und Bikewegabschnitt, auf dem der Ausbau des Bewirtschaftungswegs vorgenommen wird, zu korrigieren sei.
Der Rekurs wurde abgewiesen, soweit darauf einzutreten war. Die Standeskommission teilte die Auffassung der Vorinstanz, dass sich die befestigten Flächen bei frei stehenden Landwirtschaftsgebäuden nach dem Bedarf zu richten haben. Diese Einschränkung erscheint aus baukultureller Sicht angebracht, zumal es sich beim fraglichen Objekt um ein weitherum einsehbares handelt.
Das Anliegen hinsichtlich des Wander- und Bikewegs betraf nicht die Baubewilligung. Die Standeskommission hat die Sache daher als Aufsichtsbeschwerde gegen den Bezirksrat Rüte entgegengenommen. Sie hat auch diese Angelegenheit geprüft und festgestellt, dass kein Bedarf für Korrekturen besteht. Die Aufsichtsbeschwerde wurde daher abgewiesen.
Rüte | 17.05.2013 | 10:38 Uhr
RK
Rekurs: Erstellung Bewirtschaftungsweg
Eine Bauherrschaft im Bezirk Rüte plant, den bestehenden Wiesenweg zu einem separat stehenden Gaden zu einem gekiesten Bewirtschaftungsweg mit Gittersteinen auszubauen und den Vorplatz des Gadens zu befestigen.