Regierungsrat legt die Parameter für IPV 2023 fest

An der Dezembersitzung hat der Ausserrhoder Kantonsrat im Rahmen des Voranschlags 2023 für die Prämienverbilligung in der Krankenversicherung (IPV) 34,25 Millionen Franken genehmigt. Davon bezahlt der Bund 19,14 Millionen Franken; 15,11 Millionen Franken übernimmt der Kanton.

  • (Symbolbild: Bigstock)

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Nach den Vorgaben des Bundes müssen die Prämien für Kinder zu 80 Prozent verbilligt werden. Für die jungen Erwachsenen in Ausbildung hat der Regierungsrat entschieden, die Prämien um 50 Prozent zu verbilligen. Der Kinderabzug wird bei 2000 Franken belassen. Die herabgesetzten Obergrenzen beim Vermögen um 20 Prozent und die Anpassungen beim Einkommen werden hingegen beibehalten. Der Selbstbehalt wird auf 40 Prozent festgelegt. Damit soll mit den vom Kantonsrat bewilligten Mitteln ein möglichst grosser Anteil von Personen in Ausserrhoden Prämienverbilligung erhalten. Gewisse Anpassungen sollen dazu führen, dass Personen mit tiefem Einkommen und ohne Kinder noch besser berücksichtigt werden.
Personen, die mutmasslich Anspruch auf eine Prämienverbilligung haben, werden von den Sozialversicherungen Ausserrhoden angeschrieben. Ein Antrag auf Prämienverbilligung ist bis spätestens 31. März 2023 möglich. Weitere Informationen zur Prämienverbilligung finden sich auf www.sovar.ch.

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