Regierungsrat genehmigt Pflegeheimplanung und Pflegeheimliste 2017

Der Regierungsrat hat die Pflegeheimplanung 2017 erlassen und die angepasste Pflegeheimliste in Kraft gesetzt. Mit der Pflegeheimplanung werden die maximal erforderlichen Pflegeplätze mittel- und langfristig festgelegt. Die Pflegeheimliste ihrerseits führt die inner- und ausserkantonalen Pflegeheime auf, die zur Versorgung der Bevölkerung nötig sind.

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Die Kantone sind gemäss Bundesgesetz über die Krankenversicherung einerseits zur Planung eines bedarfsgerechten Platzangebots in Alters- und Pflegeheimen sowie andererseits zur Führung einer kantonalen Pflegeheimliste verpflichtet. Die Pflegeheimplanung bestimmt mittelfristig (bis 2025) und langfristig (bis 2035) die maximal erforderliche Anzahl Pflegeplätze. Die Pflegeheimliste stellt das kantonale Versorgungangebot sicher und regelt die Finanzierung sowie das bedarfsgerechte Angebot.

Die Gemeinden realisieren im Rahmen der kantonalen Planung und unter Berücksichtigung der eigenen Bedürfnisse das Pflegeheimangebot. Je nach Ausgestaltung des ambulanten Angebots und der Auswahl von altersgerechten Wohnformen in den Gemeinden, fällt der Mix von ambulanten und stationären Angeboten unterschiedlich aus.

In Appenzell Ausserrhoden sind rund ein Drittel der Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeheimen nicht oder nur leicht pflegebedürftig. In der Pflegeheimplanung geht man davon aus, dass in Zukunft vorwiegend Personen mit mittelschwerer bis schwerer Pflegebedürftigkeit in Pflegeheimen leben werden. Ab wann und in welchem Umfang diese Situation eintrifft, ist unsicher. In der Planung ist berücksichtigt, dass im Kanton die Pflegeplätze aber weiterhin von einem Teil nicht oder nur leicht pflegebedürftigen Personen in Anspruch genommen wird.

Der Regierungsrat hat seine strategische Position des Grundsatzes «ambulant vor stationär» zu «ambulant und stationär» weiterentwickelt. In dieser stützt er sich auf neue Erkenntnisse, dass nicht in allen Fällen eine ambulante Versorgung einer stationären vorzuziehen ist. Sowohl aus qualitativer wie auch aus finanzieller Sicht sind Betreuung, Pflege und Behandlung ab einem gewissen Schweregrad in einem Pflegeheim angemessen. Ein genügendes Angebot für pflegebedürftige Menschen kann aber nur mit dem Prinzip «ambulant und stationär» bereitgestellt werden.

Um dem Wunsch älterer Menschen, möglichst lange zu Hause in der eigenen Wohnung zu bleiben, besser gerecht zu werden, wird den Gemeinden in der Planung empfohlen, intermediäre Angebote anzubieten. Intermediäre Strukturen umfassen alle Betreuungsangebote für ältere pflegebedürftige Personen zwischen der Spitex und den Alters- und Pflegeheimen. Das sind beispielsweise Tages- und Nachtstätten oder Alterswohnungen mit Dienstleistungen eines Pflegeheims.

Die Pflegeheimplanung soll künftig alle zehn Jahre angepasst werden. Die mittel- und langfristigen Kapazitäten werden bei je 1100 Plätzen festgelegt. Die aktuelle Pflegheimliste umfasst ein Platzangebot von 1146 Pflegeplätzen.

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