Regierungsrat erlässt Eignerstrategie für den Spitalverbund Appenzell Ausserrhoden

Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden hat die Eignerstrategie für den Spitalverbund Appenzell Ausserrhoden (SVAR) verabschiedet und publiziert. Zentrale Punkte darin sind die Sicherstellung einer gesunden finanziellen Basis des Unternehmens sowie die Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgung an den Standorten des Spitalverbundes.

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Die vom Regierungsrat entwickelte Eignerstrategie hält die Vorgaben fest, welche der Kanton als Eigentümer dem SVAR macht. So präzisiert sie verschiedene Vorgaben für einen wirtschaftlich gesunden Spitalverbund. Das Unternehmen soll Leistungen wirtschaftlich und effizient erbringen, seine Wettbewerbsfähigkeit stärken und damit den Werterhalt des Spitalverbundes sicherstellen. Wie schon im Gesetz vorgegeben, unterstreicht die Eignerstrategie die Möglichkeit, dass der SVAR strategische Allianzen schliessen und Kooperationen eingehen kann – wie zuletzt in Heiden geschehen.

Die kürzlich vom Kantonsrat beschlossene Revision des Personalgesetzes hat Eingang in die Eignerstrategie gefunden. Demnach geniesst der SVAR nun mehr unternehmerische Freiheit und kann die personalrechtlichen Vorgaben besser an den Bedürfnissen eines Gesundheitsversorgers ausrichten. Neu festgeschrieben wurde, dass die Eignergespräche zwischen Regierungs- und Verwaltungsrat mindestens quartalsweise stattfinden. Dabei können weitere Ziel- und Richtwerte, die über die vorliegende Eignerstrategie hinausgehen, festgelegt werden.

Die Eignerstrategie klärt ebenso die Rolle der Eignervertretung im Verwaltungsrat. Grundsätzlich delegiert der Regierungsrat ein Mitglied in den Verwaltungsrat des SVAR ohne Instruktion. Bei Interessenskonflikten vertritt das Mitglied des Regierungsrates im Verwaltungsrat des SVAR aber die Interessen des Eigners.

Neben seiner Funktion als Eigner übernimmt der Kanton im Bereich der Gesundheitsversorgung auch die Rolle des Regulators, wie sie im Bundesgesetz über die Krankenversicherung vorgeschrieben ist. Dazu hält die Eignerstrategie u.a. fest, dass der SVAR ein adäquates medizinisches Angebot für die kantonale Gesundheitsversorgung zur Verfügung stellen soll. Der Regierungsrat geht davon aus, dass der SVAR aus regionalpolitischen Überlegungen in Herisau und in Heiden ein medizinisches Angebot aufrechterhält. Im Gegenzug prüft er die Gewährung von Beiträgen.

In einem nächsten Schritt wird nun der SVAR seine Unternehmensstrategie im Hinblick auf die Vorgaben durch die Eignerstrategie überprüfen. Die Teilrevision des kantonalen Spitalverbundgesetzes wird unabhängig davon weiter wie geplant vorbereitet. Die Eignerstrategie ist auf www.ar.ch einsehbar.

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