Regelung für das Kirchengeläut

Der Gemeinderat hat an seiner letzten Sitzung den Antrag der zwischenzeitlich gebildeten Arbeitsgruppe zur Klärung der Zuständigkeit und zur Regelung des Kirchengeläuts der reformierten Kirche zur Kenntnis genommen.

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Der Rat hat folgendes beschlossen:

Zuständigkeit: Für die Läutordnung und die Aussenbeleuchtung des Kirchturmes ist die reformierte Kirchgemeinde ab sofort zuständig.

Regelung: Entsprechend dem Antrag der Kirchgemeinde wird ab Montag, 21. Januar 2013 das tägliche Frühläuten der reformierten Kirche um 06.00 Uhr (Montag bis Freitag) wieder eingeführt.

Es ist vorgesehen, dass Vertreter/innen der reformierten und katholischen Kirchgemeinde im Rahmen einer Arbeitsgruppe, die für beide Kirchen bestehenden Läutordnungen prüfen und die aus der Bevölkerung eingegangenen Rückmeldungen in die Diskussion für die Erarbeitung einer neuen Läutordnung aufnehmen. Diese ist anschliessend der reformierten Kirchenvorsteherschaft bzw. dem katholischen Kirchenverwaltungsrat zur Prüfung und Genehmigung einzureichen. Abschliessend wird die neue Läutordnung dem Gemeinderat zur Vernehmlassung eingereicht werden. Sollten Änderungen oder Ergänzung durch die politische Gemeinde gewünscht werden, können diese durch die Arbeitsgruppe aufgenommen werden. Mit diesem Vorgehen kann zukünftig für die politische Gemeinde und die beiden Kirchgemeinden in der Anwendung der Läutordnung ein Konsens angestrebt werden. Für Fragen zum Kirchengeläut ist neu Hanspeter Lanker, Ressort Liegenschaft, zuständig.

 

Unterbruch des Kirchengeläutes

In der Zeit vom 18. – 20. Februar 2013 wird die elektrische Hauptverteilungsanlage in der reformierten Kirche ersetzt werden. Davon betroffen ist auch die Steuerung für das Kirchengeläut. Somit muss in diesem Zeitraum das Kirchengeläut vollständig abgestellt werden. Ab dem 21. Februar 2013 gilt anschliessend wieder die übliche Läutordnung.

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