Referenztarife für stationäre Spitalbehandlungen

Die Standeskommission hat die Referenztarife für ausserkantonale stationäre Spitalbehandlungen in den Bereichen Akutsomatik, Psychiatrie und Rehabilitation für das Jahr 2023 festgelegt.

  • (Symbolbild: Bigstock)

    (Symbolbild: Bigstock)

Der Kanton Appenzell Innerrhoden. gewährleistet die stationäre Gesundheitsversorgung für seine Bevölkerung und erlässt hierfür eine Spitalliste. Für Behandlungen in Institutionen, die auf der Spitalliste aufgeführt sind, werden die versicherten Leistungen unter Anrechnung der Franchise und des Selbstbehalts der Versicherten durch die Krankenversicherung und den Wohnsitzkanton abgedeckt. Bei einer freiwilligen stationären Behandlung in einem Spital, das nicht auf der Spitalliste des Wohnsitzkantons steht, erfolgt die Vergütung höchstens nach dem sogenannten Referenztarif. Dieser wird auf der Grundlage der Kosten einer entsprechenden Behandlung in einem Listenspital des Wohnsitzkantons festgesetzt. Liegt der Referenztarif tiefer als der Tarif des behandelnden Spitals, muss die behandelte Person die Tarifdifferenz selbst tragen, sofern sie dafür keine private Zusatzversicherung hat.

Die Standeskommission hat in Fortsetzung der bisherigen Praxis beschlossen, jeweils die tiefsten Tarife für die betreffende Behandlung in einer auf der Spitalliste des Kantons Appenzell Innerrhoden aufgeführten Institution als Referenztarife zu definieren. Nach diesem Kriterium wurden die Referenztarife für ausserkantonale stationäre Behandlungen im Jahr 2023 in den Bereichen Akutsomatik, Psychiatrie und Rehabilitation festgelegt. Sie gelten seit dem 1. Januar 2023 und können unter www.ai.ch/spitallisten eingesehen werden.

Weitere Artikel

Schreibe einen Kommentar