Referenztarife 2022 für stationäre Spitalbehandlungen

Die Standeskommission hat die ab 1. Januar 2022 geltenden Referenztarife für ausserkantonale stationäre Behandlungen in den Bereichen Akutsomatik und Psychiatrie festgelegt.

  • (Symbolbild: Bigstock)

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Der Kanton Appenzell Innerrhoden gewährleistet die stationäre Gesundheitsversorgung für seine Bevölkerung und erlässt hierfür eine Spitalliste. Für Behandlungen in Institutionen, die auf der Spitalliste figurieren, werden die versicherten Leistungen unter Anrechnung des Selbstbehalts der Versicherten durch die Krankenversicherung und den Wohnsitzkanton abgedeckt. Bei einer freiwilligen stationären Behandlung in einem Spital, das nicht auf der Spitalliste des Wohnsitzkantons steht, erfolgt die Vergütung höchstens nach dem sogenannten Referenztarif. Dieser wird auf der Grundlage der Kosten einer entsprechenden Behandlung in einem Listenspital des Wohnsitzkantons festgesetzt. Liegt der Referenztarif tiefer als der Tarif des behandelnden Spitals, muss die behandelte Person die Tarifdifferenz selbst tragen, sofern sie dafür keine private Zusatzversicherung hat.

Die Standeskommission hat in Weiterführung ihrer bisherigen Praxis beschlossen, die tiefsten Tarife für die betreffende Behandlung in einer auf der Spitalliste des Kantons Appenzell Innerrhoden aufgeführten Institution als Referenztarife zu definieren. Nach diesem Kriterium wurden die Referenztarife für ausserkantonale stationäre Behandlungen im Jahr 2022 in den Bereichen Akutsomatik und Psychiatrie festgelegt. Sie gelten ab dem 1. Januar 2022 und sind auf der Webseite des Kantons unter www.ai.ch/spitallisten veröffentlicht.

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