Obwohl der Beschluss in seinem eigenen Finanzkompetenzbereich lag, hatte der Gemeinderat Urnäsch entschieden, die «Erhöhung Pensum Gemeindepräsidium um 20 Prozent auf 60 Prozent» dem fakultativen Referendum zu unterstellen. Gemäss geltender Gemeindeordnung kommt ein Referendum zu Stande, wenn innert 14 Tagen mindestens dreissig Stimmberechtigte dies verlangen. Während der Auflagefrist sind gesamthaft 180 gültige Unterschriften eingegangen. Das fakultative Referendum ist somit formell gültig zu Stande gekommen. Die Volksabstimmung über diesen Beschluss ist für den 15. Mai geplant. Die entsprechenden Stimmunterlagen werden bis spätestens drei Wochen vor der Abstimmung den Stimmberechtigten von Urnäsch zugestellt.
Mit dem Referendumskomitee «IG kostenbewusste Gemeindeführung» konnte ein Gespräch geführt werden, worin deren Hauptanliegen geklärt werden konnte.
Urnäsch | 17.03.2022 | 10:34 Uhr
gk
Referendum gegen Pensumerhöhung Gemeindepräsidium
In Urnäsch ist das Referendum gegen die «Erhöhung Pensum Gemeindepräsidium um 20 Prozent auf 60 Prozent» formell gültig zustande gekommen. Am 15. Mai wird darüber abgestimmt.