Quarantäne und Homeoffice-Pflicht bleiben

Die Quarantäne und Homeoffice-Pflicht gelten bis Ende Februar, die 2G-(plus-)Regeln vorerst bis Ende März. Das hat der Bundesrat beschlossen.

  • Die Gültigkeit des Covid-Zertifikats beträgt neu nur noch 270 Tage. (Symbolbild: Bigstock)

    Die Gültigkeit des Covid-Zertifikats beträgt neu nur noch 270 Tage. (Symbolbild: Bigstock)

Auf weitergehende Massnahmen verzichtete er wie erwartet. Schon bald sollen erste grosse Lockerungsschritte skizziert werden.

Die Landesregierung folgte mit ihren am Mittwoch gefassten Beschlüssen den meisten Kantonen, Parteien und Verbänden. Diese hatten in der Konsultation die Verlängerung der bestehenden Massnahmen mehrheitlich begrüsst, Verschärfungen jedoch abgelehnt. Zahlreiche Kantonsregierungen wollten die geltenden Regelungen nur bis Ende Februar verlängern.

Der Bundesrat traf nun einen Kompromiss: Die Regeln zur Kontaktquarantäne und die Homeoffice-Pflicht gelten bis Ende Februar; die übrigen Massnahmen provisorisch bis Ende März. Letztere umfassen die 2G- und die 2G-plus-Regel für gewisse Innenräume, die ausgeweitete Maskenpflicht innen, die 3G-Regel für Veranstaltungen draussen sowie die Einschränkung privater Treffen. Dieses Regime ist seit Mitte Dezember in Kraft und war bisher bis am 24. Januar befristet. Per 25. Januar wird zudem die Pflicht zur Erhebung von Kontaktdaten aufgehoben.

Verschärfungen auf nationaler Ebene sind also vorerst vom Tisch. Der Trend geht eher in Richtung mildere Massnahmen: «Der Bundesrat überprüft laufend, ob die Entwicklung der Pandemie eine frühere Aufhebung der Massnahmen zulässt», hiess es in der Mitteilung vom Mittwoch. Bereits am 2. Februar wird die Regierung nach eigenen Angaben die nächste grössere Auslegeordnung machen und über mögliche verschiedene Lockerungen diskutieren.

Ab dem 31. Januar wird zudem die Gültigkeitsdauer der Zertifikate für Geimpfte und Genesene von heute einem Jahr auf 270 Tage verkürzt. Es bleibe essenziell, dass das Schweizer Zertifikat von der EU weiterhin anerkannt werde, hiess es in der Konsultation verschiedentlich. Wer vor Mai 2021 seine zweite Impfdosis erhalten hat und nicht geboostert ist, könnte also ab dem 1. Februar ohne Covid-Zertifikat dastehen.

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