Preisüberwachung bestätigt Abfallgrundgebühr

Der Gemeinderat Walzenhausen hat die Unterlagen bzw. den Tarif für die Abfallgrundgebühr zuhanden der Preisüberwachung zur Prüfung eingereicht. Die Preisüberwachung hält nun fest, dass die geplante Einführung einer Grundgebühr von 48 Franken exklusive Mehrwertsteuer, pro Wohneinheit und Jahr, als nicht missbräuchlich qualifiziert wird.

  • (Symbolbild: Bigstock)

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Weiter macht die Preisüberwachung folgende Empfehlung: Die Aufwendungen für die Tierkörpersammelstelle und die Notschlachtanlage sind über allgemeine Steuermittel zu tragen. Die Aufwände und Erträge der Tierkörpersammelstelle und Notschlachtanlage werden nun rückwirkend per 1. Januar 2022 in der Kontogruppe Landwirtschaft verbucht, wie der Gemeinderat Walzenhausen in seinen Mitteilungen vom Donnerstag schreibt. Diese Kontogruppe ist nicht Bestandteil der Spezialfinanzierung Abfallwesen, sondern wird durch allgemeine Steuermittel getragen. Die Empfehlung der Preisüberwachung sei somit umgesetzt, so das Communiqué weiter.

Gemäss Abfallreglement stehen Separatabfuhren und Sammelstellen ausschliesslich der Gemeindebevölkerung, Eigentümerinnen und Eigentümern sowie Gästen von Ferienliegenschaften und den in der Gemeinde ansässigen und zur Benützung berechtigten Betrieben zur Verfügung. Kein Betrieb in Walzenhausen verfüge über die notwendige Bewilligung, schreibt der Gemeinderat. Es sei diesen somit nicht gestattet, Separatabfuhren für Glas, Papier, Grüngut etc. inklusive Sammelstellen zu nutzen. Nicht betroffen ist die ordentliche Kehrichtabfuhr. Aufgrund der Empfehlung der Preisüberwachung müssen die Betriebe neu eine Selbstdeklaration ausfüllen, in welcher sie bestätigen, dass die Separatabfuhren durch andere Anbieter erfolgen. Ein entsprechendes Selbstdeklarationsformular werde den Betreffenden zu gegebener Zeit zugestellt, so die Mitteilung weiter.

Der Gemeinderat hat rückwirkend per 1. Januar 2022 die Abfallgrundgebühren von 48 Franken exklusive Mehrwertsteuer pro Wohneinheit und Jahr neu erlassen. Auch wenn der Betrag nach Konsultation der Preisüberwachung unverändert bleibt, erlässt der Gemeinderat die eingezogenen Grundgebühren in der Höhe von Fr. 51.70 inklusive Mehrwertsteuer für das Jahr 2021.

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