Erstens erhalten die Entwicklungsschwerpunkte Hölzli-Cilander und Bahnhof für die Arbeits- und Mischnutzung sowie das Arbeitsgebiet Nordhalden eine prioritäre Behandlung. Zweitens sollen arbeitsplatzintensive Nutzungen an den bereits erschlossenen und gut erreichbaren Lagen angesiedelt sein, flächenintensive Nutzungen an bereits bestehenden, aber dezentralen Lagen. Drittens sollen Arbeitsgebiete an schwer erschliessbaren Lagen zu Mischgebieten umgenutzt werden. Viertens kommt die Erweiterung der Arbeitszone nur bei ausgewiesenem Bedarf und an ausreichend erschlossener, respektive gut erschliessbarer Lage in Frage. Aus diesen Grundsätzen leitet der Gemeinderat in seiner Postulatsantwort an den Einwohnerrat einige konkrete Strategien ab.
So soll im Gebiet Cilander/Hölzli auch weiterhin das produzierende Gewerbe Priorität haben und der zur Verfügung stehende Boden optimal ausgenutzt werden. Auf dem Bahnhofareal hingegen sollen Dienstleistungsbetriebe sowie Wohnungen im Vordergrund stehen. Die Nordhalden ist die grösste zusammenhängende Arbeitszonenreserve der Gemeinde. Hier sollen Gewerbebetriebe mit wertschöpfenden Arbeitsplätzen angesiedelt werden. Für weitere, kleinere Gebiete bestehen ebenfalls angepasste Strategien, für deren Umsetzung teils auch schon konkrete Massnahmen formuliert sind. Generell ist es das Ziel des Gemeinderates, die Entwicklung im Rahmen seiner Möglichkeiten aktiv zu steuern.
Im Bericht an den Einwohnerrat macht der Gemeinderat auch statistische Angaben zum Status Quo: Insgesamt sind 62 Hektaren Industrie- und Gewerbezonen rechtskräftig eingezont. 40 Prozent gehören der Gewerbezone und 60 Prozent der Industriezone an. Insgesamt gelten 23 Parzellen mit 18 Hektaren (knapp 30 Prozent) als nicht bebaut. Diese Aussagen beruhen zu einem Teil auf dem kantonalen Projekt Raum+ Appenzell Ausserrhoden, in dessen Rahmen die Siedlungsflächen für alle 20 Gemeinden des Kantons erhoben, analysiert und ausgewertet wurden und dessen methodischer Ansatz bereits in 13 anderen Kantonen Erfolge gezeitigt hatte. Das zugehörige kantonale Arbeitszonen-Management trat am 1. April 2020 in Kraft.
Weitere Grundlagen bildeten der Entwurf der «Gemeindestrategie Arbeitsplatzgebiete» vom Oktober 2019 sowie das Legislaturprogramm 2020-2023.