Mit dem Geoinformationsgesetz vom 5. Oktober 2007 und der darauf abgestützten Verordnung über geografische Namen vom 21. Mai 2008 wurden für die Gebäudeadressierung schweizweit einheitliche Bestimmungen erlassen. Die Standeskommission des Kantons Appenzell Innerrhoden entschied schon im Jahre 2008, dass im amtlichen Verkehr die traditionellen Flurnamen weiterhin verwendet werden sollen. Damit sollte der Bedeutung der Flurnamen und deren Verankerung bei der Bevölkerung Rechnung getragen und gewährleistet werden, dass diese nicht in Vergessenheit geraten.
In Gesprächen zwischen dem Volkswirtschaftsdepartement und der Post konnte nun eine Lösung gefunden werden, die den Bedürfnissen von Appenzell Innerrhoden entgegenkommt und gleichzeitig der Post hilft, ihre Dienstleistungen in hoher Qualität zu erbringen.
Traditionelle Flurnamen sollen weiterhin ihren Platz bei der Postadresse behalten und dort als Teil der Neuadressierung aufgeführt werden können. Dazu hinterlegt die Post in ihrer Datenbank für die automatische Sortierung nicht nur die offiziellen Gebäudeadressierungen, sondern auch die Flurnamen. Beispiel für eine Adresse: Herr Felix Muster, Rüti, Vorderhaslen 40, 9054 Haslen AI