Positiver Rechnungsabschluss in der Gemeinde Trogen

Die Rechnung 2021 der Gemeinde Trogen weist einen Ertragsüberschuss von Fr. 79’255.91 aus. Der Voranschlag der Erfolgsrechnung sah einen Aufwandüberschuss von Fr. 317’714.60 vor. Die Rechnung schliesst damit um rund 400’000 Franken besser ab als erwartet.

  • (Symbolbild: Bigstock)

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Die Investitionsrechnung schliesst mit Nettoausgaben von Fr. 749’045.53 ab (Voranschlag 895’000 Franken), also Fr. 145’954.47 besser als budgetiert. Die Steuereingänge natürlicher und juristischer Personen fielen um rund 195’000 Franken tiefer aus als budgetiert. Bei den Sondersteuern (Erbschafts-, Handänderungs- und Grundstückgewinnsteuern) resultierten hingegen Mehrerträge von Fr. 660’088.90. Insgesamt ergibt sich bei den Steuereinnahmen ein Mehrertrag von über 460’000 Franken gegenüber dem Voranschlag.

Anstelle des budgetierten Betrages von 220’000 Franken erhielt die Gemeinde Trogen 2021 lediglich 71’100 Franken aus dem Finanzausgleich. Sofort nach Bekanntwerden dieser Beitragsreduktion hatte der Gemeinderat während des Jahres Sparmassnahmen beschlossen. Dadurch konnte ein Teil des um 150’000 Franken tiefer ausgefallenen Beitrages aus dem Finanzausgleich aufgefangen werden.

Bei der «Bildung» resultierte ein Mehraufwand von rund 160’000 Franken, der jedoch Mehrerträgen von rund 71’000 Franken gegenübersteht. Mit einem Aufwand von Fr. 828’093.50 in der Jahresrechnung gegenüber budgetierten 472’550 Franken verzeichnet die Funktionale Gliederung «Gesundheit» wesentliche Mehraufwendung gegenüber dem Voranschlag. Diese sind insbesondere auf den Defizitanteil beim Wohn- und Pflegeheim Boden (plus Fr. 106’761.05 gegenüber dem Voranschlag) sowie die Pflegefinanzierung (plus Fr. 272’226.65 gegenüber dem Voranschlag) zurückzuführen.
Durch den positiven Rechnungsabschluss ist der Bilanzüberschuss um das Ergebnis auf 2,47 Millionen Franken gestiegen. Ferner verfügt die Gemeinde Trogen über Fonds mit Eigenkapitalcharakter in der Höhe von 0,79 Millionen Franken. Die Pro-Kopf-Verschuldung ist gegenüber 2020 leicht gestiegen und beträgt neu 6105 Franken. Der Nettoverschuldungsquotient hat sich von 147,39 auf 148,12 Prozent erhöht. Gemäss Finanzhaushaltgesetz darf der Nettoverschuldungsquotient 200 Prozent nicht überschreiten.

Die Genehmigung der Jahresrechnung untersteht dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist beginnt am 29. April 2022.

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