Die Standeskommission legt gestützt auf die kantonale Gesundheitsgesetzgebung die anrechenbaren Pflegekosten und die Finanzierung der Restkosten der Pflegeinstitutionen im Kanton fest. Dies wurde im Standeskommissionsbeschluss über die Pflegefinanzierung vom 30. November 2010 (GS 800.011) gemacht. Mit den in Art. 2 dieses Standeskommissionsbeschlusses für Pflegeheime festgelegten anrechenbaren Pflegekosten pro Tag konnten weder das Pflege- und Bürgerheim Appenzell noch das Altersheim Gontenbad im ablaufenden Jahr ihre Pflegekosten decken. Die Standeskommission hat auf gemeinsamen Antrag der Pflegeinstitutionen die normativ anrechenbaren Pflegekosten in den einzelnen Pflegestufen linear um 10% angehoben. Damit werden künftig pro Pflegeminute Fr. 1.08 als anrechenbare Pflegekosten anerkannt. Die Standeskommission hat Art. 2 lit. c des Standeskommissionsbeschlusses über die Pflegefinanzierung entsprechend angepasst. Die Änderung tritt auf den 1. Januar 2013 in Kraft.
Innerrhoden | 21.12.2012 | 09:14 Uhr
RK
Pflegekosten um zehn Prozent angehoben
Die Standeskommission erhöht die normativ anrechenbaren Pflegekosten in Pflegeheimen.