Die Standeskommission hat die damit verbundene Erhöhung des Stellenpensums ab Februar 2015 um 60 Stellenprozent, wovon 40% auf ein Jahr befristet, genehmigt. Mit diesen Massnahmen sollen die Asylbetreuung personell verstärkt und die Stellvertretung des Leiters des Betreuungsteams erleichtert werden. Grund für die Erhöhung der Stellenprozente ist auch die hohe Anzahl Asylsuchender, was zu einem Anstieg des Aufwands für deren Betreuung führt. Es besteht zudem die Erwartung einer weiteren Zunahme der Flüchtlingsströme. Die durch die Pensenerhöhung entstehenden Mehrkosten sind durch die pauschalen Zahlungen des Bundes an den Kanton für das Asylwesen gedeckt.
Appenzell | 28.07.2014 | 11:04 Uhr
RK
Pensenerhöhung in der Asylbetreuung
Ende Januar 2015 erreicht ein in der Asylbetreuung tätiger Mitarbeiter das Rentenalter. Diese bisher mit einem 80%-Pensum dotierte Stelle wird auf diesen Zeitpunkt mit einen Pensum von 80-100% neu ausgeschrieben. Der jetzige Mitarbeiter wird für ein Jahr in einem reduzierten Umfang weiterbeschäftigt.