Patientenbesuche sind unter Auflagen wieder möglich

Patienten- und Restaurantbesuche am Spital Herisau, am Spital Heiden und im Psychiatrischen Zentrum AR sind wieder möglich.

  • (Bild: Archiv/a24)

    (Bild: Archiv/a24)

Patientinnen und Patienten des Spitalverbundes AR dürfen seit dem 8. Juni 2020 wieder Besuche empfangen. Um jedoch weiter die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen und die Patientinnen und Patienten sowie Mitarbeitenden zu schützen, gelten folgende Regeln:
– Besucht werden dürfen nur Patientinnen und Patienten, welche seit mindestens vier Tagen hospitalisiert sind.
– Gebärende, Wöchnerinnen sowie sterbende Patienten und Patientinnen dürfen auch vor dem 4. Tag besucht werden.
– Ein Besuch darf maximal 60 Minuten dauern.
– Alle Besucher/innen müssen sich beim Empfang an- und nach dem Besuch wieder abmelden.
– Alle Besucher/innen müssen sich gesund fühlen, dürfen selber aktuell keine bestätigte Covid-Infektion haben und nicht im gleichen Haushalt mit Personen leben, welche aktuell Covid-Symptome aufweisen oder in den letzten 14 Tagen bestätigt positiv getestet wurden.
– Zur Nachverfolgung allfälliger Infektionsketten, werden von allen Besucher/innen Kontaktdaten aufgenommen. Die Daten werden ausschliesslich für den angegebenen Zweck verwendet und nach 14-tägiger Aufbewahrung vernichtet.
– Für Patientenbesuche im Psychiatrischen Zentrum AR ist eine telefonische Voranmeldung auf der jeweiligen Station notwendig.
Die neue Besuchsregelung lässt auch Restaurantbesuche von externen Gästen wieder zu. Der Spitalverbund AR hat an seinen Standorten die Voraussetzungen geschaffen, dass Abstands- und Hygienevorschriften von allen anwesenden Menschen befolgt werden können. Patientinnen und Patienten, Besucherinnen und Besucher sowie Mitarbeitende werden regelmässig darauf hingewiesen. Der SVAR freut sich, mit diesen Lockerungen einen nächsten Schritt in Richtung Normalität vorzunehmen.

Weitere Artikel