Das Bundesgericht hiess im Sommer die Beschwerde gegen das Urteil des Obergerichts, welches die Initiative ebenso wie der Gemeinderat und der Regierungsrat für ungültig erklärte, teilweise gut, teilte die Gemeindekanzlei. Der Fall wurde daher an das Obergericht zur neuen Beurteilung zurückgewiesen. Dieses stellte mit Entscheid vom 5. Oktober 2023 unter Berücksichtigung des Bundesgerichtsurteils fest, dass die Initiative «Kein Mobilfunk auf öffentlichem Grund» gültig ist, womit die bisherigen Entscheide des Gemeinderates und des Regierungsrates aufgehoben wurden.
Der Gemeinderat werde sich an nächsten Sitzungen mit dem Urteil und dem weiteren Vorgehen befassen. Vor weiteren Entscheiden gelte es die Beschwerdefrist von 30 Tagen respektive die Rechtskraft des Obergerichtsurteils abzuwarten, wurde weiter mitgeteilt.
«Die Initianten freuen sich über die klare Position des Obergerichts und hoffen nun, dass die Gemeinde Walzenhausen sich nicht mehr gegen den demokratischen Entscheidungsweg sträubt», hiess es in einer Mitteilung des Initiativkomitees. Sofern die Gemeinde und die Ausserrhoder Regierung das Urteil akzeptierten, stehe der Abstimmung nichts mehr im Wege.
Das Initiativkomitee werde nun seinen Kampf für einen sorgfältigen Umgang mit Mobilfunk auf gemeindeeigenem Grund mit der vorliegenden Volksinitiative weiterführen. Die Behauptung der Gemeinde, die Volksinitiative würde den Mobilfunk in Walzenhausen verhindern, sei mit den beiden Gerichtsurteilen widerlegt, schrieben die Initianten. «Ziel der Initiative ist und bleibt die ordnungsgemässe Planung und Evaluation von Mobilfunkantennenstandorten auf öffentlichem Grund, damit diese nicht mitten in Wohngebieten zu liegen kommen.»