Der Gemeinderat hat die Eingaben aus der Mitwirkung geprüft und die Nutzungsplanung angepasst. Am 24. Oktober 2023 wurde die Nutzungsplanung beraten und über die Anpassungen der Planungen entschieden, teilte die Gemeindekanzlei mit.
Nutzungsplanung angepasst
Aufgrund der Mitwirkung hat der Gemeinderat das Baureglement mit einer neuen Bestimmung zu Antennenanlagen ergänzt. Im Zonenplan wurden punktuell die Aus- und Umzonungsflächen sowie Verkehrsflächen angepasst. Diverse Anträge zum Gemeinderichtplan Fuss- und Wanderwege wurden zur Prüfung an die Tiefbaukommission überwiesen. Die Karte Fuss- und Wanderwege wie auch das Erschliessungsprogramm werden im Verfahren für Gemeinderichtpläne erlassen. Deshalb sind sie nicht Teil der öffentlichen Auflage.
Mitwirkungsbericht publiziert
Alle Mitwirkungsteilnehmenden haben eine Antwort zu ihrer Eingabe erhalten. Die Eingaben aus der Mitwirkung und deren Beurteilung hat der Gemeinderat in einem Mitwirkungsbericht festgehalten. Der Mitwirkungsbericht ist auf der Webseite www.mitwirkung-wolfhalden.ch abrufbar. Interessierte können nach Voranmeldung ein gedrucktes Exemplar bei der Gemeindeverwaltung beziehen.
Öffentliche Auflage startet
Nach der Mitwirkung und Anpassung der Pläne kann nun die öffentliche Auflage starten. Die Pläne sind im Gemeindehaus oder online auf www.wolfhalden.ch einsehbar. Innerhalb der Auflagefrist können schriftliche Einsprachen mit bestimmten Begehren und begründet beim Gemeinderat eingereicht werden. Nach der Auflage erlässt der Gemeinderat die Nutzungsplanung. Dieser Erlass untersteht dem fakultativen Referendum. Der Regierungsrat wird die Nutzungsplanung im Anschluss genehmigen. Danach kann sie in Kraft treten.
Wolfhalden entwickeln
2013 haben Stimmbürgerinnen und Stimmbürger klar Ja zum neuen eidgenössischen Raumplanungsgesetz gesagt. Das Gesetz will die Zersiedelung bremsen und wertvolle Kultur- und Naturlandschaften erhalten. Für die Umsetzung des Gesetzes müssen alle Gemeinden in der Schweiz ihre Ortsplanung überarbeiten. Nach der Revision des Gemeinderichtplans hat Wolfhalden den Zonenplan und das Baureglement (Nutzungsplanung) angepasst. Mit der Ortsplanungsrevision zeigt die Gemeinde unter anderem auf, wo in den kommenden Jahren neuer Raum zum Wohnen und Arbeiten entstehen kann. Sobald die Ortsplanungsrevision erfolgt ist, kann die Entwicklung von Wolfhalden weitergehen. Die Planungsinstrumente entsprechen dann den übergeordneten Vorgaben. Das schafft Planungssicherheit für alle Bauwilligen, hiess es in der Mitteilung weiter.