Niederflurzwischenwagen für Appenzeller Bahnen

Die auf der Linie Gossau-Herisau-Appenzell-Wasserauen eingesetzten fünf Pendelzüge sind mit relativ hohen Böden und steilen Einstiegen ausgerüstet. Sie genügen damit den heutigen Kundenanforderungen und den Vorgaben des eidgenössischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) nicht mehr.

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Diese Pendelzüge sollen daher mit je einem Niederflurzwischenwagen ausgestattet werden, der ein bequemes Ein- und Aussteigen erlaubt. Das Bundesamt für Verkehr hat auf Gesuch der Appenzeller Bahnen an die anerkannten Kosten von Fr. 3 333 333.– für die Neubeschaffung der Zwischenwagen einen Bundesbeitrag von 62.98 Prozent oder höchstens Fr. 2’099’333.– zugesichert. Die Zusicherung ist allerdings an die Bedingung geknüpft, dass sich auch die Trägerkantone an den Kosten beteiligen. Der Anteil des Kantons Appenzell I.Rh. beträgt 8.45 Prozent oder höchstens Fr. 281 667.–. Die Standeskommission hat der Neubeschaffung von fünf Niederflurzwischenwagen der Appenzeller Bahnen und der erwarteten Kostenbeteiligung des Kantons zugestimmt. Der Kantonsbeitrag wird im Voranschlag 2014 eingestellt.

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