Neuverteilung der Kosten des öffentlichen Verkehrs

Die Standeskommission hat für die kommenden fünf Jahre die Anteile der Bezirke im inneren Landesteil an den Kosten für den öffentlichen Verkehr neu festgelegt. Der Beschluss gilt ab dem 1. Januar 2022.

  • (Bild: Archiv app24/Hans Ulrich Gantenbein)

    (Bild: Archiv app24/Hans Ulrich Gantenbein)

Die Aufteilung der von der öffentlichen Hand zu leistenden Beiträge an Unternehmen des öffentlichen Verkehrs zwischen dem Kanton und den Bezirken ist in dem seit dem 1. Januar 2017 geltenden Gesetz über den öffentlichen Verkehr geregelt. Seither tragen der Kanton zwei Drittel und die Bezirke einen Drittel der Beiträge an konzessionierte Verkehrsunternehmen. Während der Bezirk Oberegg fix einen Drittel der im äusseren Landesteil anfallenden Beiträge an den öffentlichen Verkehr zu übernehmen hat, wird der Drittel der im inneren Landesteil getätigten Ausgaben für den öffentlichen Verkehr nach den Einwohnerzahlen auf die einzelnen Bezirke des inneren Landesteils verteilt.

Für die ersten fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes ist der Verteilschlüssel für die Kostenaufteilung auf die Bezirke im inneren Landesteil im Gesetz selber festgelegt worden. Da sich die Einwohnerzahlen dieser Bezirke unterschiedlich entwickeln dürften, ist im Gesetz weiter vorgesehen, dass die Standeskommission alle fünf Jahre die Anteile der einzelnen Bezirke des inneren Landesteils neu festlegt. Diesem Auftrag ist die Standeskommission nachgekommen und hat nach einer Anhörung der Bezirke gestützt auf den Einwohnerbestand per Ende 2020 die Kostenaufteilung unter den Bezirken des inneren Landesteils für die Jahre 2022 bis 2026 neu festgelegt. In diesem Standeskommissionsbeschluss über die Bezirkskosten für den öffentlichen Verkehr (StKB BKöV, GS 740.301) hat sie zudem klar geregelt, dass nach der Fusion der beiden Bezirke Schwende und Rüte der neu entstehende Bezirk die Anteile der beiden heutigen Bezirke trägt. Der Standeskommissionsbeschluss tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.

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