Neuer Anlauf für Sporthalle Gerbe

Der Gemeinderat Heiden schlägt zum Bau der geplanten Sporthalle Gerbe neue Wege vor: Nachdem die Stimmbürger 2015 einen Projektwettbewerb knapp abgelehnt hatten, will der Gemeinderat nun ein einfacheres Projekt und ein günstigeres Ausschreibungsverfahren. Mit einer neuen Dreifachhalle soll dem ausgewiesenen Bedürfnis nach mehr Sportraum in Heiden entsprochen werden.

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Die Aufgabe ist prinzipiell die gleiche wie 2015: Anstelle der einfachen Turnhalle Gerbe soll neu eine Dreifach-Sporthalle erstellt werden; diese ersetzt auch die Asylturnhalle. Die Projektvorgaben bezüglich Raumprogramm und Kostenrahmen wurden jedoch nach den damals geäusserten Kritikpunkten verkleinert. So soll auch die benachbarte Liegenschaft erhalten bleiben, was einerseits das Projektbudget entlastet, andererseits aber den Spielraum für die Projektierung stark einschränkt.

Mit den aktuellen Vorgaben sind der architektonischen Kreativität jedoch Grenzen gesetzt. Der Gemeinderat hat sich deshalb entschlossen, anstelle des ursprünglich vorgesehenen Architekturwettbewerbs ein sogenanntes Planerwahlverfahren durchzuführen. Dabei werden sowohl die Lage als auch die Struktur des Projektes genau definiert, bevor in einem offenen Verfahren die Architekten und Fachspezialisten ausgewählt werden, die dann das Projekt weiter planen und ausführen.

Das Planerwahlverfahren wird von öffentlichen Bauherrschaften in vergleichbaren Fällen häufig angewendet, da es faire Verhältnisse schafft – wie ein Wettbewerb – und kostengünstig ist. Die Kosten für ein Planerwahlverfahren betragen bei der Sporthalle Gerbe rund 100’000 Franken, während ein Wettbewerb auf etwa 300’000 Franken zu stehen käme.

Der Gemeinderat möchte das Projekt Dreifach-Sporthalle Gerbe mit diesem Vorgehen nun wieder vorantreiben und zu einem guten Abschluss für ein sportliches Vorderland bringen, zumal die bestehenden zwei Hallen, Gerbe und Asylturnhalle, mittlerweile einen Sanierungsbedarf haben, der alleine rund fünf Mio. Franken kosten dürfte.

Als nächster Schritt sollen in einem Vorprojekt die Vorgaben für die Ausschreibung des Projektes festgelegt werden. Dieses Vorprojekt, das vom Gemeinderat noch bewilligt werden muss, untersteht dann dem fakultativen Referendum.

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