Neue Tarife für Alters- und Pflegeheime Teufen

Der Gemeinderat Teufen hat sich für neue Taxen und Tarife ab 1. Januar 2024 entschieden.

  • (Symbolbild: Bigstock)

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Beim Aufenthalt in Alters- und Pflegeheimen fallen Kosten für Wohnen, Betreuung und Pflege an. Die Pflegefinanzierung ist bundesrechtlich geregelt und liegt damit nicht im Ermessen der Gemeinde. Die Höchstansätze legt der Kanton beziehungsweise der Regierungsrat fest. Bei der Betreuung ist eine wichtige gesetzliche Vorgabe, dass diese kostendeckend erbracht werden muss und dass keine Quersubventionierung zwischen Betreuung und Wohnen erfolgen darf. Letztmals erfolgte eine Anpassung der Betreuungstaxen vor fünf Jahren. Die Gestaltung der Pensionstaxen liegt im Ermessen der Gemeinde. In Teufen gilt der Grundsatz, dass die Gemeinde für die Infrastruktur aufkommt und die Bewohnerinnen und Bewohner für die Betriebskosten. Diese Rechnung müsse ausgeglichen sein, wie in einer Mitteilung der Gemeinde Teufen geschrieben wird. Auf Antrag der Kommission für Alter und Gesundheit beschloss der Gemeinderat Teufen nun neue Taxen und Tarife mit Gültigkeit ab 1. Januar 2024, wobei die Pensionstaxen unverändert bleiben.

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