Die Gemeinde organisiert und bezahlt gemäss Art. 20 des Strassenreglementes den Winterdienst für die öffentlichen Strassen auf dem gesamten Gemeindegebiet sowie für die öffentlichen Wege innerhalb der Bauzone. Ferner bestimmt der Gemeinderat, für welche öffentlichen Strassen und Wege die Gemeinde den Winterdienst weder organisiert noch bezahlt, bzw. für welche ein reduzierter Winterdienst organisiert und bezahlt wird. Der Gemeinderat bestimmt auch, für welche nicht öffentlichen Strassen und Wege die Gemeinde den Winterdienst organisiert und bezahlt. Die Zuteilung erfolgt insbesondere nach der Bedeutung der Strasse oder des Weges für die Gemeinde; Anzahl und Umfang der betroffenen Liegenschaften; der Ausgestaltung der Strasse oder des Weges sowie der Gegebenheit, dass die Strasse oder der Weg maschinell vom Schnee geräumt werden kann.
Für den Winter 2012/13 wurde eine vorläufige Regelung angewendet. Die definitive Lösung umfasst mindestens die Strassen und Wege gemäss der vorläufigen Ordnung.
Die neue Regelung hat der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 05.02.2013 zuhanden der öffentlichen Bekanntmachung verabschiedet. Der Plan und das entsprechende Verzeichnis, aus welchem die Strassen, welche unter die neue Regelung des Winterdienstes fallen, ersichtlich sind, liegen während 30 Tagen (von Montag, 18. März bis Donnerstag, 18. April 2013) im Rathaus, 2. OG, Abteilung Bau und Planung, zur Einsicht auf.