Neue Adressen ab Januar eingeführt

Der Gemeinderat hat beschlossen, die neuen Adressen per 1. Januar 2013 einzuführen. Grundlage für die neuen Adressen bildet der Vorschlag der Arbeitsgruppe Nänny von diesem Jahr.

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Beim Obergericht ist zwar zurzeit noch eine Beschwerde des Gemeinderates hängig. Bei dieser Beschwerde geht es aber hauptsächlich um die Frage, ob es bei der Vergabe von Adressen eine Rekursmöglichkeit für die Personen gibt, die mit der neuen Adresse nicht einverstanden sind. Es ist derzeit nicht abschätzbar, wann dieses Beschwerdeverfahren rechtskräftig abgeschlossen ist. Dem Gemeinderat ist es jedoch ein Anliegen, die Gebäudeadressierung möglichst rasch zu einem Abschluss zu bringen und wie mehrmals betont, den breit abgestützten Gebäudeadressierungsvorschlag 2012 der Arbeitsgruppe Nänny umzusetzen.

 

Neue Verordnung

Hauptgrund für diesen Schritt nach vorne ist die per 01. November 2012 gültige kantonale Verordnung über die amtliche Vermessung. Deren Inkraftsetzung war Mitte September noch nicht bekannt, als um Aufhebung der Sistierung des Beschwerdeverfahrens beim Obergericht ersucht wurde. Gemäss dieser Verordnung entscheidet der Gemeinderat abschliessend über die Gebäudeadressierung, d.h. die Adressen sind mitzuteilen und nicht mittels anfechtbarer Verfügung zu eröffnen. Der Gemeinderat ist somit der Ansicht, den Entscheid des Obergerichtes nicht abwarten zu müssen, da er nun gestützt auf das neue Recht den Gebäudeadressierungsvorschlag 2012 umsetzen kann.

 

Orientierungsschreiben

In den nächsten Tagen werden sämtliche Adressaten in Bühler mit einem entsprechenden Schreiben informiert. Jenem Brief liegt ein Merkblatt bei, das nützliche Informationen enthält, was im Zusammenhang mit der neuen Adresse alles zu erledigen ist.

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