Nach dem Nationalrat hat heute auch der Ständerat eine entsprechende Forderung einstimmig gutgeheissen. Vor allem rund 700 Naturheilmittel aus dem Appenzellerland sind betroffen.
Das neue Heilmittelgesetz sieht eine Regelung für den Umgang mit kantonalen Zulassungen für Arzneimittel vor. Es wird jedoch noch nicht in Kraft sein, wenn Ende 2013 die provisorische Verlängerung der kantonalen Zulassungen ausläuft.
Um eine Lücke und damit einen rechtsfreien Raum zu verhindern, dürfen nun die betroffenen Heilmittel bis Ende 2017 im Umlauf bleiben. Diese Lösung geht auf eine parlamentarische Initiative der grünen St. Galler Nationalrätin Yvonne Gilli zurück.
Wie bereits der Nationalrat vergangene Woche hat auch der Ständerat am Dienstag die Übergangsbestimmungen einstimmig gutgeheissen. Auch Gesundheitsminister Alain Berset sprach sich für diese Lösung aus.
Betroffen sind vor allem Naturheilmittel aus dem Kanton Appenzell Ausserrhoden – etwa pflanzliche und homöopathische Mittel oder Vitaminpräparate. Ursprünglich handelte es sich um rund 3300 Produkte. Inzwischen sind es nur noch rund 700, wie der Leiter der Heilmittelkontrolle des Kantons Appenzell Ausserrhoden, Peter Guerra, auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda sagte.
Laut Guerra ist der Rückgang darauf zurückzuführen, dass in den letzten drei Jahren alle Heilmittel überprüft wurden. Einige seien nicht mehr im Handel, andere seien zurückgezogen oder mit dem Status Hausspezialität versehen worden.
Das Geschäft ist damit bereit für die Schlussabstimmung.