Nachfrage nach Waffenerwerbsscheinen in Ausserrhoden verdoppelt

Seit dem Kriegsbeginn in der Ukraine ist die Nachfrage nach Waffenerwerbsscheinen in mehreren Schweizer Kantonen massiv gestiegen – allerdings nicht überall. «Es ist von Kanton zu Kanton verschieden», sagt Daniel Wyss, Präsident des Schweizerischen Büchsenmacher-Verbands (SBV-ASA). Der Beweis dafür: In Innerrhoden gab es keine erhöhte Nachfrage, in Ausserrhoden hingegen schon.

  • Letzten März wurden in Ausserrhoden doppelt so viele Gesuche um Waffenerwerbsscheine gestellt wie im Vorjahr. (Symbolbild: Bigstock)

    Letzten März wurden in Ausserrhoden doppelt so viele Gesuche um Waffenerwerbsscheine gestellt wie im Vorjahr. (Symbolbild: Bigstock)

Während die Zahl der Gesuche um Waffenerwerbsscheine 2022 im Vergleich zum Vorjahr beispielsweise in den Kantonen St.Gallen und Zürich massiv gestiegen ist, sei sie im Kanton Bern lediglich «sehr moderat» erhöht, sagt Daniel Wyss aus Burgdorf. Keine Erhöhung der Gesuche gab es laut Roland Koster in Innerrhoden. In Ausserrhoden dagegen erhöhten sich die Gesuche bereits im Januar von 22 im Jahr 2021 auf 29 Gesuche in diesem Jahr. Im Februar waren es mit 17 im laufenden Jahr sogar weniger als 2021; damals waren es 20 Gesuche; im März aber verdoppelte sich ihre Anzahl von 26 auf 53, wie Christina Eggmann von der Ausserrhoder Sicherheitspolizei bekannt gab. Im Vergleich zum März 2021 hat sich die Zahl der Gesuche um Waffenerwerbsscheine auch im Kanton Zürich, nahezu verdoppelt wie SRF meldete. Im Kanton St.Gallen erhöhte sich die Zunahme im ersten Quartal sogar um 60 Prozent.

Bewilligungspflichtige Waffen sind laut dem Bundesamt für Polizei (fedpol) beispielsweise Pistolen, Revolver, Selbstladebüchsen, Unterhebelrepetierer, Vorderschaftrepetierer («pump action») und ausländische Ordonnanzrepetiergewehre, die nicht für das Schiesswesen ausser Dienst zugelassen sind.
Verbotene Waffen sind halbautomatische Feuerwaffen mit grossem Magazin. Deren Erwerb ist möglich für Sportschützinnen und Sportschützen, Sammlerinnen und Sammler sowie Museen.

Lediglich meldepflichtig sind beispielsweise einschüssige Kaninchentöter, Soft-Air-Waffen, Alarm- und Schreckschusspistolen, Paintballwaffen, Nachbildungen von einschüssigen Vorderladern, Druckluft- und CO2-Waffen, Handrepetierer (Sportgewehre), einschüssige und mehrläufige Jagdgewehre, Handrepetierer für die Jagd, Ordonnanzrepetiergewehre wie Karabiner 11 und 31 und Langgewehr 11.

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