Im Rekursverfahren wurde eine übermässige Beeinträchtigung durch Fahr- und Parkierlärm, vor allem in der Nacht, geltend gemacht. Die Standeskommission hat den Rekurs abgewiesen. Für sie besteht an der Ausscheidung von zusätzlichem Parkraum in der Kernzone von Appenzell ein ausgewiesenes öffentliches Interesse. Die mit dem Parkieren verbundenen Störungen, die Motorgeräusche und das Schliessen von Fahrzeugtüren, sind mit der in der Kernzone geltenden Lärmempfindlichkeitsstufe III vereinbar. Die Anwohner können nicht in Anspruch nehmen, dass ein heute bestehender Zustand mit geringen Immissionen dauernd bestehen bleibt. Sie haben diejenigen Immissionen zu dulden, die in der jeweiligen Zone nicht als übermässig gelten. Dazu gehören in der Kernzone mässig störende Betriebe, aber auch eine mässige Lärmimmission durch Fahr- und Parkierverkehr.
Innerrhoden | 09.11.2012 | 11:01 Uhr
RK
Motorgeräusche sind zumutbar
Die Anordnung von zusätzlichen Parkflächen auf einer öffentlich zugänglichen Verkehrsfläche im Dorf Appenzell wurde von Anwohnern angefochten.