2021 reichte ein Komitee eine kommunale Volksinitiative unter dem Titel «Kein Mobilfunk auf öffentlichem Grund» mit 149 gültigen bei 50 nötigen Unterschriften ein, teilte die Gemeindekanzlei mit. 2023 gelangte das Bundesgericht zum Schluss, dass der Initiativtext entgegen der bisherigen Beurteilung von Gemeinde- und Regierungsrat sowie des Obergerichtes kein Bundesrecht verletzt. Daraufhin revidierte das Obergericht sein Urteil und stellte fest, dass die Initiative «Kein Mobilfunk auf öffentlichem Grund» gültig ist. Der Gemeinderat anerkennt die Urteile und stellt somit die Gültigkeit ebenfalls fest. Einer Abstimmung über die Initiative steht nichts mehr im Wege.
Die Volksabstimmung wurde laut Gemeindemitteilung auf den nächsten eidgenössischen Abstimmungstermin vom Sonntag, 3. März 2024, festgelegt. Der Gemeinderat verzichtet auf einen Gegenvorschlag. Somit kommt der Initiativtext wie eingereicht zur Abstimmung, hiess es weiter.