Mitte Hinterland unterstützt neue Gemeindeordnung

Die Mitte Hinterland AR engagiert sich im Pro-Komitee und empfiehlt bei der Abstimmung zur revidierten Gemeindeordnung in Herisau am 18. Juni 2023 zweimal «Ja» in die Urne zu legen.

  • (Archivbild: app24/H9)

    (Archivbild: app24/H9)

Das in der revidierten Gemeindeordnung enthaltene Ausländerstimmrecht auf Gemeindeebene wird damit befürwortet und die Kompetenz für den Voranschlag und Steuerfuss soll beim Einwohnerrat belassen werden. Das heisst, die Mitte möchte weiterhin auf ein fakultatives Budget-Referendum verzichten.
Der Einwohnerrat hat in drei Lesungen über die revidierte Gemeindeordnung beraten und dieser im letzten Januar in der Schlussabstimmung mit 24 Ja- zu nur 3 Nein-Stimmen bei 3 Enthaltungen zugestimmt. Das Resultat dieser umfangreichen Revisionsarbeiten bringt die «politische Organisation» der Gemeinde wieder auf den neusten Stand, schrieb die Partei in einer Mitteilung.

Ausländerstimmrecht «fair»

Die angepasste Gemeindeordnung enthält neu das Ausländerstimmrecht auf kommunaler Ebene. Dieses Stimmrecht ist an gewisse Voraussetzungen geknüpft: Mindestens zehn Jahre Aufenthalt in der Schweiz, davon fünf Jahre in Ausserrhoden, und es muss ein Gesuch eingereicht werden. Die betroffenen Menschen leben hier, bezahlen hier ihre Steuern, arbeiten hier und schicken ihre Kinder hier zu Schule. Ein kommunales Stimmrecht auf Antrag erscheint daher fair. Es ist richtig, dass mit einer Einbürgerung das Stimmrecht ebenfalls erlangt werden könnte. Eine Einbürgerung ist in Herisau allerdings mit Gebühren von über 2000 Franken verbunden: «Wäre uns das kommunale Stimmrecht so viel Wert?», heisst es in der Mitteilung weiter.
Viel mehr Sorgen macht der Mitte die Stimmbeteiligung bei den Wahlen und Abstimmungen in Herisau. Weshalb üben weit mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Personen ihr Stimmrecht regelmässig nicht aus? Diese Tatsache ist aus demokratischer Sicht viel heikler als die wenigen zusätzlichen Stimmrechte, welche an politisch interessierte ausländische Einwohnerinnen und Einwohner vergeben werden sollen.

«Heidler-Verhältnisse» vermeiden

Die Kompetenz für den Voranschlag und Steuerfuss soll beim Einwohnerrat belassen werden. Dies wurde vor über zehn Jahren durch das Volk so festgelegt und hat sich bewährt. Es darf nicht sein, dass der jährliche Voranschlag als Spielball der Politik herhalten muss und die wichtigsten Tätigkeiten der Gemeinde heruntergefahren werden müssen, weil kein Budget zustande kommt. Solche unhaltbaren Verhältnisse wie in Heiden (im Kleinen) oder in den USA (im Grossen) sind abzulehnen. Bei der Stichfrage empfiehlt die Mitte Hinterland deshalb das Kreuz bei der Variante «ohne fakultatives Referendum» zu setzen.

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