Am 1. Januar 2013 wird das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft treten, welches das geltende Vormundschaftsrecht ersetzt. Auf diesen Zeitpunkt hin werden die bisherigen 20 Vormundschaftsbehörden der Gemeinden durch eine einzige Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) des Kantons abgelöst. Die KESB wird von Fachdiensten fachlich und administrativ unterstützt.
Der Regierungsrat hatte im Februar 2012 die Leitungen der neuen KESB sowie der Fachdienste ernannt. Er hat nun auch die weiteren Mitglieder des KESB bestimmt. Die neue KESB setzt sich personell wie folgt zusammen: Niklaus Rütsche, Leiter KESB (bereits im Februar 2012 ernannt); Jolanda Oelke-Brunner, Mitglied KESB Bereich Sozialarbeit, stellvertretende Leiterin KESB; Fredy Morgenthaler, Mitglied KESB Bereich Sozialarbeit; Barbara Grob, Mitglied KESB Bereich Psychologie; Chantal Maurer, Aktuariat und Mitglied KESB im Bereich Recht (bereits seit 1. Juni 2012 Leiterin Fachdienste KESB).
Ausserrhoden | 07.09.2012 | 16:23 Uhr
Kk
Mitglieder der neuen KESB bestimmt
Der Regierungsrat hat die Mitglieder neuen kantonalen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ernannt.