Das Bezirksgericht Appenzell übernahm am Dienstag im abgekürzten Verfahren, worin dem angeklagten Schweizer versuchte vorsätzliche Tötung vorgeworfen wurde, den Urteilsvorschlag der Staatsanwaltschaft. Sechs Monate der Haftstrafe sind demnach unbedingt zu vollziehen, die restliche Freiheitsstrafe ist auf Bewährung angesetzt. Der Mann, der zur Tatzeit im Raum Appenzell gewohnt hatte, gab vor Gericht alles zu und zeigte sich mit der Bestrafung einverstanden.
Nach Rempelei Messer gezogen
Der Beschuldigte rempelte am Abend des 22. Dezember 2018 in der «MountAIn»-Bar verschiedene Personen an und hatte gemäss Anklageschrift mindestens 2,02 Promille Alkohol im Blut. Ein Gast wies ihn deswegen zurecht, packte ihn am Kragen und drückte ihn zu Boden, so hiess es in der Anklageschrift.
Danach wandte sich der Gast wieder vom Beschuldigten ab, drehte ihm den Rücken zu und stellte sich zu seinen Kollegen. Noch beim Aufstehen vom Boden zog der Beschuldigte ein Messer und wollte auf seinen Kontrahenten losgehen. Diese Situation beobachtete ein anderer Gast. Er versuchte, dem Beschuldigten das Messer aus der Hand zu nehmen. Dabei drehte sich dieser zu ihm hin und stiess ihm das Messer mit einer Klingenlänge von 8,8 Zentimetern unvermittelt zwischen die Rippen. Ohne sofortige Notoperation wäre der Verletzte mit grösster Wahrscheinlichkeit verblutet. Er hatte gemäss Staatsanwaltschaft Glück, dass eine zufällig anwesende Krankenschwester Erste Hilfe leistete und die Ambulanz schnell vor Ort war.
Das Gericht bestätigte nebst dem geforderten Strafmass auch die Schadenersatzforderung des Opfers in der Höhe von rund 25’500 Franken zuzüglich Zinsen von 5 Prozent. Zu den Schuldsprüchen wegen versuchter vorsätzlicher Tötung, schwerer und einfacher Körperverletzung kamen solche wegen Verkehrsdelikte, Widerhandlungen gegen das Waffengesetz und Gewaltdarstellungen.
Der Beschuldigte wurde zusätzlich zu einer bedingen Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu 110 Franken verurteilt. Er muss ausserdem die Verfahrenskosten von rund 20’000 Franken bezahlen.
Verfahrensdauer von fast sechs Jahren
Nebst seiner Kooperation während der Strafuntersuchung wirkte sich auch die lange Verfahrensdauer von fast sechs Jahren strafmildernd aus. «Es ist schwierig nachzuvollziehen, weshalb das so lange gedauert hat», sagte der vorsitzende Richter während seiner Urteilsbegründung. Die Staatsanwaltschaft erklärte gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA, die lange Verfahrensdauer gründe auf personellen Engpässen bei der Staatsanwaltschaft sowie Verzögerungen wegen der Corona-Pandemie.
In seinem Schlusswort erklärte der Beschuldigte, froh zu sein, die Angelegenheit abschliessen zu können. Er wolle nun in die Zukunft schauen.