Da das Einbiegen in eine andere Strasse die gesetzten Verbote und Gebote bricht, müsste nach jeder Strasseneinmündung in die Kantonsstrasse diese Geschwindigkeit in beide Richtungen nachsignalisiert werden. Dies würde zu einer grossen Anzahl zusätzlicher Signale führen. Eine Möglichkeit dieser Tafelwand zu umgehen, ist die Einführung der Innerortsbereiche für die bewohnten Gebiete Platz – Wilen – Leuchen und Lachen. Dies lässt dann die «Generell 50»-Signalisation zu. Damit würde eine «Zone 50» geschaffen bei welcher die angezeigte Geschwindigkeit gilt bis zum signalisierten Ende von «Generell 50», unabhängig von Kreuzungen und Abzweigen. Eine korrekte Signalisation der Geschwindigkeit lässt auch nicht anfechtbare Geschwindigkeitskontrollen zu. Für die Gemeinde ergeben sich durch die Einführung der Innerortsbereiche Pflichten auf Grundlage des Strassengesetzes, nämlich die Übernahme des Reinigungsaufwandes in den neuen Innerortsberiechen und einen höheren Gemeindebeitrag bei Ausbauarbeiten mit Trottoir an den Kantonsstrassen. Der genaue Umfang einer «Generell 50»-Zone muss nun im Gemeinderat diskutiert werden. Tendenziell sollen aber Ausserortsstrecken keine besonderen Geschwindigkeitsbeschränkungen aufweisen. Der heutige Innerortsbereich von Walzenhausen und der unlängst neu geschaffene Innerortsbereich Almendsberg sind als «Generell 50»-Zonen bereits korrekt signalisiert.
Walzenhausen | 10.09.2012 | 09:42 Uhr
GK
Mangelnde Tempo-Signalisation
Ein altes Problem wurde wieder aufgegriffen; in Walzenhausen Platz – Wilen – Leuchen wie auch in der Lachen entspricht die bestehende Geschwindigkeitssignalisation von 50km/h, Ausserorts, nicht den rechtlichen Anforderungen.