Löschung aus dem Zweitwohnungsregister

Zusammen mit sieben weiteren Ausserrhoder Gemeinden ist Trogen zurzeit im eidgenössischen Register derjenigen Gemeinden aufgeführt, deren Zweitwohnungsbestand über 20 Prozent betragen soll.

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Nach einer Überprüfung der Daten stellt der Gemeinderat dem Bundesamt für Raumentwicklung den Antrag, Trogen aus diesem Register zu streichen. Seit 01.01.2013 gilt die Verordnung über Zweitwohnungen, die vom Bundesrat zur Umsetzung der vom Stimmvolk angenommenen Zweitwohnungsinitiative erlassen wurde. In Gemeinden, deren Zweitwohnungsbestand über 20 Prozent liegt, dürfen nur noch unter bestimmten Bedingungen Baubewilligungen für Wohnbauten erteilt werden.

Das Bundesamt für Raumentwicklung das Register aufgrund eigener Daten und Statistiken erstellt. Nach der Bereinigung der Liste durch das Bausekretariat und die Einwohnerkontrolle ist davon auszugehen, dass der Zweitwohnungsanteil in Trogen unter 20 Prozent liegt. Der Gemeinderat hat aufgrund dieses Nachweises dem Bundesamt für Raumentwicklung einen Antrag auf Löschung der Gemeinde Trogen aus dem Zweitwohnungsregister eingereicht.

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