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Leistungsvereinbarung mit Sozialen Diensten

Die Standeskommission möchte auf eine Mitgliedschaft in der neuen Trägerschaft für die Sozialen Dienste Vorderland AR verzichten.

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Am 1. Januar 2013 tritt das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft. Im Hinblick darauf hat die Standeskommission den bisherigen Vertrag mit dem Verein Sozialberatung Appenzeller Vorderland über soziale Dienstleistungen zugunsten der Einwohner in Oberegg auf Ende 2012 gekündigt. In der Zwischenzeit haben die Gemeinden des Appenzeller Vorderlands unter dem Namen Soziale Dienste Vorderland AR eine neue Organisation gegründet, die für die Trägergemeinden und im Auftrage der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde des Kantons Appenzell A.Rh. Mandate ausführt und für die angeschlossenen Gemeinden das Inkasso- und Bevorschussungswesen bei den Unterhaltszahlungen betreut.
Die Standeskommission möchte auf eine Mitgliedschaft in der neuen Trägerschaft für die Sozialen Dienste Vorderland AR verzichten. Zugunsten der Einwohner des Bezirks Oberegg soll aber eine Leistungsvereinbarung mit den Sozialen Diensten Vorderland AR abgeschlossen werden. Diese wird die Führung von Beistandschaften, aber auch die Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltszahlungen beinhalten. Die Leistungsabgeltung soll nach Aufwand vorgenommen werden.
Die grundsätzliche Zuständigkeit für Massnahmen im Kindes- und Erwachsenenschutz obliegt der neuen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde des Kantons Appenzell I.Rh. Diese stellt auch die Verfahrensleitung sicher. Bei ausgewiesenem Bedarf und in begründeten Fällen soll sie aber gezielte Aufträge an die Sozialen Dienste Vorderland AR vergeben können.

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