Das Gericht sprach den Mann wegen Vergewaltigung, sexuellen Handlungen mit einem Kind, sexueller Nötigung, Pornografie und weiteren Tatbeständen schuldig, wie es am Dienstag bekannt gab. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Staatsanwältin hatte eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und zwei Monaten beantragt. Mit seinem Urteil ging das Gericht weit über diesen Strafantrag hinaus. Der Angeklagte selbst stritt in der Verhandlung vom Montag alles ab. Sein Verteidiger forderte einen Freispruch.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte in den Jahren 2008 bis 2013 seine Stieftochter zu Hause immer wieder schwer sexuell missbrauchte. Er soll das Mädchen, das damals zwischen zehn und 16 Jahre alt war, auch geschlagen und getreten haben. Auch drohte er, ihrem Bruder etwas anzutun.
Bei einer Hausdurchsuchung am Wohnort des Angeklagten wurden auf seinem PC zudem kinder- und tierpornografische Bilder sichergestellt. Weiter wurde ihm vorgeworfen, alkoholisiert mit 1,6 Promille einen Lieferwagen gelenkt zu haben.
Bei einzelnen Vorwürfen, die länger zurückliegen, stellte das Gericht das Verfahren wegen Verjährung ein. Dem Opfer sprach es eine Genugtuung von 30’000 Franken zu.