Nach den Bestimmungen des Gesetzes über die politischen Rechte entscheidet der Gemeinderat über die Gültigkeit einer Initiative. Wegen den, im Vergleich zu den im Initiativtext angegebenen, voraussichtlich mehr als doppelt so hohen Kosten und dem Umstand, dass nicht die Gemeinde für das Einreichen eines Plangenehmigungsgesuches zuständig ist, hat der Gemeinderat den Verwaltungsrechtsspezialisten Prof. Dr. Benjamin Schindler mit der Erstellung eines Kurzgutachtens zur Gültigkeit der Volksinitiative beauftragt.
Im Zentrum der Überprüfung durch Prof. Dr. Schindler stand die Frage nach einem nicht umsetzbaren Inhalt. Das Gutachten kommt zum Schluss, dass die Initiative, auch wenn sie finanziell fragliche Vorgaben macht und von der Umsetzungsbereitschaft Dritter abhängig ist, gültig ist. Eine Initiative soll demnach gemäss ständiger Praxis für ungültig erklärt werden, wenn die Undurchführbarkeit offensichtlich und eindeutig gegeben ist.
Der Gemeinderat hat die Initiative in Anlehnung an das Kurzgutachten für gültig erklärt. Die Abstimmung ist für das Frühjahr 2017 geplant.