Zunächst hatte die Kommission das Umnutzungsgesuch am 27. September nach dem Eingang diverser Einsprachen aus der Nachbarschaft abgelehnt. Aufgrund des Rekurses des Gesuchstellers, der neue und präzisere Fakten enthielt, hat die Baubewilligungskommission die Sachlage neu geprüft und beurteilt. So ist die geplante Lüftung für das Fumoir nicht zu beanstanden, weil die Abluft nicht ins Freie führt und so kein Lärm für die Nachbarschaft entsteht. Auch die fehlenden, an der Zahl jedoch reduzierten, Parkplätze sind kein Grund mehr, um die Bewilligung zu verweigern. Allerdings muss der Betreiber stattdessen eine Ersatzabgabe leisten. Um die hygienischen Anforderungen des Arbeitsinspektorates zu erfüllen, hat der Betreiber vor Aufnahme des Betriebs zusätzliche Unterlagen einzureichen. Für eine Ablehnung des Umnutzungsgesuches reicht der fehlende Nachweis nicht. Das gleiche gilt für das noch nicht vollständige Betriebskonzept: Dieses ist erst vor Baubeginn zu Handen des Arbeitsinspektorats einzureichen. Unabhängig vom Umnutzungsgesuch muss die Abluftanlage der Küche vor deren Inbetriebnahme saniert und von der Gemeinde abgenommen werden. Sind diese Bedingungen erfüllt, muss die Kontakt-Bar bewilligt werden: Kontakt-Bars gelten als mässig störender Betrieb und sind in der Kernzone erlaubt, auch wenn dies, wie Erfahrungen an anderen Standorten zeigen, zu Unannehmlichkeiten für Anwohner führen kann.
Herisau | 14.12.2012 | 09:15 Uhr
GK
Kontakt-Bar wird doch bewilligt
Die Baubewilligungskommission hat für das ehemalige Restaurant Weisses Rössli an der Schmiedgasse 24 nun doch die Bewilligung für eine Kontakt-Bar erteilt.