Der Grosse Rat wählte am Montag bei der Beratung der Bauverordnung eine weniger restriktive Linie.
Die Kommission für öffentliche Bauten, Verkehr, Energie, Raumplanung und Umwelt wollte die nicht landwirtschaftlichen Nebenbetriebe auf bestehende Gebäude und Anlagen beschränken. Diese Regelung lehnte der Rat aber deutlich ab. Er lag damit auf der gleichen Linie wie die Regierung.
Das Bundesrecht lässt Erweiterungen bestehender Bauten um maximal 100 Quadratmeter zu. Solche Erweiterungen müssen in Innerrhoden aber «erhöhten Anforderungen an die Gestaltung und Einpassung in die Landschaft genügen» , wie es in der Verordnung heisst. Nicht erlaubt sind Zelte, Container, Baubaracken oder Ähnliches.
Zu reden gab im Rat auch der Abbruch und Wiederaufbau von Alphütten, die nicht der Landwirtschaft dienen, sondern als Wochenend- und Ferienhäuschen genutzt werden. Das in der Bauverordnung vorgesehene strikte Verbot wurde ein wenig gelockert.
So kann die Standeskommission in Ausnahmefällen den Abbruch von Alphütten und einen Wiederaufbau bewilligen. Bedingung ist, dass sich die Alphütte nur mit unverhältnismässigem Aufwand instand stellen liesse und dass die neue Alphütte exakt der alten entspricht.