Die Auswirkungen der COVID-19-Massnahmen lassen eine ordnungsgemässe Durchführung von Volksabstimmungen und Wahlen nicht zu. Der Bundesrat hat Ende vergangener Woche beschlossen, auf die Durchführung der eidgenössischen Volksabstimmung vom 17. Mai zu verzichten. Die Erwägungen des Bundesrates haben auch Gültigkeit für die Durchführung kantonaler und kommunaler Abstimmungen.
In Anbetracht dessen hat der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden entschieden, auf die Durchführung der angesetzten kantonalen Volksabstimmungen Verpflichtungskredit für die Anpassung der kantonalen Strasseninfrastruktur am Bahnhof Herisau sowie Beschluss über Abfederungsmassnahmen zu den Revisionen 2019 und 2020 des Steuergesetzes zu verzichten. Zu gegebener Zeit wird er die Abstimmungen nach Massgabe der gesetzlichen Vorschriften neu anordnen.
Die Gemeinden werden zudem angewiesen, ihre auf den 17. Mai angesetzten Abstimmungen und Wahlen ebenfalls abzusagen. Von der Absage nicht betroffen ist der auf den 26. April angesetzte zweite Wahlgang für das Gemeindepräsidium in Lutzenberg. Die Gemeinde muss ihre Gemeindepräsidentin / ihren Gemeindepräsidenten wählen können. Die Durchführung dieser Wahl ist mit Blick auf die Abstimmungsorganisation derzeit noch vertretbar, sofern die COVID-19-Verhaltensanweisungen strikte eingehalten werden.